Alle Informationen zum Lehrgang und der Prüfung

Das saarländische Fischereigesetz, schreibt, zum Erhalt des Fischereischeins, Praktikum, Lehrgang und Prüfung vor (§27-35, saarl. Fischereigesetz) .

Möchten Sie den Fischereischein erwerben, melden sie sich online, postalisch oder telefonisch zum nächsten Termin auf unserem Vereinsgelände an.

Die aktuelle Terminverteilung finden Sie hier.

Die direkte Onlineanmeldung befindet sich hier.

 

Für leckeres Essen und Getränke zu kleinen Preisen ist gesorgt.

 

Wir freuen uns auf ihre Anmeldung.

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Saarl. Fischereigesetz
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